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   OVG Sachsen-Anhalt, 19.12.2011 - 4 L 90/10   

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OVG Sachsen-Anhalt, 19.12.2011 - 4 L 90/10 (https://dejure.org/2011,26969)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 19.12.2011 - 4 L 90/10 (https://dejure.org/2011,26969)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 19. Dezember 2011 - 4 L 90/10 (https://dejure.org/2011,26969)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 4 Abs 1 AbwAG, § 10 Abs 3 AbwAG, § 10 Abs 3 S 1 AbwAG
    Zur Verrechnung der Abwasserabgabe nach § 10 Abs 3 AbwAG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der Festsetzungen von Überwachungswerten in einem wasserrechtlichen Änderungsbescheid für die Ermittlung des Vergleichswertes für die Zeit nach der Inbetriebnahme einer Anlage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit der Festsetzungen von Überwachungswerten in einem wasserrechtlichen Änderungsbescheid für die Ermittlung des Vergleichswertes für die Zeit nach der Inbetriebnahme einer Anlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Zur Verrechnung der Abwasserabgabe nach § 10 Abs. 3 AbwAG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 370
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 20.04.2005 - 9 C 4.04

    Abwasserabgabe; Verrechnung, nachträgliche -; Verwaltungsakt, Wirksamkeit eines

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.12.2011 - 4 L 90/10
    Deswegen sei ausschließlich auf die in dem die Abwassereinleitung zulassenden Bescheid (§ 4 Abs. 1 AbwAG) genannten Werte bzw. auf die in § 6 Abs. 1 AbwAG geregelten Ersatzlösungen abzustellen (so BVerwG, Beschl. v. 15. Januar 2004 - 9 B 71.03 -, zit. nach JURIS m.w.N.; vgl. auch Urt. v. 20. April 2005- 9 C 4.04 -, zit. nach JURIS).

    c) Die zur Ablehnung des Hilfsantrages erhobenen Einwände der Klägerin, das Verwaltungsgericht habe fehlerhaft "zunächst die unmittelbar rechtsgestaltende, keinen Verrechnungsbescheid erheischende Verrechnungs-"Erklärung" in einen Verrechnungs-"Antrag" umgewandelt, dem zwangsläufig ein diesem stattgebender oder ihn zurückweisender "Verrechnungsbescheid" folgen" müsse und das Gericht habe zudem ebenfalls fehlerhaft angenommen, dass "entgegen dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. April 2005 (- 9 C 4.04 -), um die Verrechnungserklärung wirksam werden zu lassen, ein besonderes "Verrechnungsverfahren" erforderlich und die Erklärung nicht unmittelbar in dem Abgabenfestsetzungsverfahren zu werten" sei, sind unbegründet.

    Eine Divergenz des angegriffenen Urteils i.S.d. § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO zu der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. April 2005 (- 9 C 4.04 -) liegt nicht vor.

  • BVerwG, 26.06.2008 - 7 C 2.08

    Abwasserabgabe, Verrechnung von Investitionen mit der; Anlage im Sinne des § 10

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.12.2011 - 4 L 90/10
    In Anwendung des § 10 Abs. 3 AbwAG erfolgt eine Entscheidung über die Verrechnung - wie das Bundesverwaltungsgericht in dem Urteil vom 20. April 2005 festgestellt hat - durch Verwaltungsakt, und kann nicht lediglich im Wege einer bloßen rechtserheblichen Willenserklärung des Abgabeschuldners bewirkt werden (so auch BVerwG, Urt. v. 26. Juni 2008 - 7 C 2.08 - OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 17. März 2010 - 9 A 2550/08 -, jeweils zit. nach JURIS; Sieder/Zeitler/Dahme/Knopp, WHG/AbwAG, § 10 AbwAG Rdnr. 53; a.M.: Köhler/Meyer, a.a.O., § 10 Rdnr. 34).

    Im Gegensatz zur Auffassung der Klägerin ist die durch Verwaltungsakt getroffene Entscheidung nicht zwingend in den Festsetzungsbescheid nach § 10 Abs. 1 AG AbwAG LSA aufzunehmen, sondern kann auch dann in einem gesonderten, dem Festsetzungsbescheid zeitlich nachfolgenden Bescheid enthalten sein, wenn die Verrechnungserklärung - wie hier - vor Erlass des den relevanten Zeitraum betreffenden Festsetzungsbescheides abgegeben worden ist (so im Ergebnis auch OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 20. November 2008 - 7 A 10562/08 - vgl. weiter BVerwG, Urt. v. 26. Juni 2008 - 7 C 2.08 -, jeweils zit. nach JURIS; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 17. März 2010, a.a.O.; Köhler/Meyer, a.a.O., § 10 Rdnr. 34: "Verrechnungsbescheid"; wohl a.M.: Sieder/Zeitler/Dahme/Knopp, a.a.O., § 10 AbwAG Rdnr. 53).

  • OVG Thüringen, 17.09.2007 - 4 KO 726/05

    Abwälzung der Abwasserabgabe nach Verrechnung; Abwasserabgabe; Abwälzung;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.12.2011 - 4 L 90/10
    Soweit das Bundesverwaltungsgericht in einer neueren Revisionszulassungsentscheidung (Beschl. v. 25. Oktober 2011 - 7 B 56.11 -) möglicherweise Zweifel an dieser Auffassung (vgl. auch OVG Thüringen, Urt. v. 17. September 2007 - 4 KO 726/05 -, zit. nach JURIS) erkennen lässt, muss dem nicht weiter nachgegangen werden.

    Denn es ist der Abwasserabgabebehörde jedenfalls nicht verwehrt, über die Verrechnung durch Verwaltungsakt zu entscheiden (so auch OVG Thüringen, Urt. v. 17. September 2007, a.a.O.; Köhler/Meyer, a.a.O., § 10 Rdnr. 34).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2010 - 9 A 2550/08
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.12.2011 - 4 L 90/10
    In Anwendung des § 10 Abs. 3 AbwAG erfolgt eine Entscheidung über die Verrechnung - wie das Bundesverwaltungsgericht in dem Urteil vom 20. April 2005 festgestellt hat - durch Verwaltungsakt, und kann nicht lediglich im Wege einer bloßen rechtserheblichen Willenserklärung des Abgabeschuldners bewirkt werden (so auch BVerwG, Urt. v. 26. Juni 2008 - 7 C 2.08 - OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 17. März 2010 - 9 A 2550/08 -, jeweils zit. nach JURIS; Sieder/Zeitler/Dahme/Knopp, WHG/AbwAG, § 10 AbwAG Rdnr. 53; a.M.: Köhler/Meyer, a.a.O., § 10 Rdnr. 34).

    Im Gegensatz zur Auffassung der Klägerin ist die durch Verwaltungsakt getroffene Entscheidung nicht zwingend in den Festsetzungsbescheid nach § 10 Abs. 1 AG AbwAG LSA aufzunehmen, sondern kann auch dann in einem gesonderten, dem Festsetzungsbescheid zeitlich nachfolgenden Bescheid enthalten sein, wenn die Verrechnungserklärung - wie hier - vor Erlass des den relevanten Zeitraum betreffenden Festsetzungsbescheides abgegeben worden ist (so im Ergebnis auch OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 20. November 2008 - 7 A 10562/08 - vgl. weiter BVerwG, Urt. v. 26. Juni 2008 - 7 C 2.08 -, jeweils zit. nach JURIS; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 17. März 2010, a.a.O.; Köhler/Meyer, a.a.O., § 10 Rdnr. 34: "Verrechnungsbescheid"; wohl a.M.: Sieder/Zeitler/Dahme/Knopp, a.a.O., § 10 AbwAG Rdnr. 53).

  • BVerfG, 29.07.2010 - 1 BvR 1634/04

    Versagung verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes gegen einen Kostenbescheid für

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.12.2011 - 4 L 90/10
    Eine solche Bedeutung ist nur dann gegeben, wenn die Rechtssache eine rechtliche oder tatsächliche Frage aufwirft, die für die Berufungsinstanz entscheidungserheblich und im Sinne der Rechtseinheit oder zur Fortbildung des Rechts klärungsbedürftig ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 1. Februar 2008 - 2 BvR 2575/07 - Beschl. v. 29. Juli 2010 - 1 BvR 1634/04 -, jeweils zit. nach JURIS m.w.N.).
  • BVerfG, 11.02.2008 - 2 BvR 2575/07

    Verletzung von Art 19 Abs 4 GG durch Nichtzulassung der Berufung im

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.12.2011 - 4 L 90/10
    Eine solche Bedeutung ist nur dann gegeben, wenn die Rechtssache eine rechtliche oder tatsächliche Frage aufwirft, die für die Berufungsinstanz entscheidungserheblich und im Sinne der Rechtseinheit oder zur Fortbildung des Rechts klärungsbedürftig ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 1. Februar 2008 - 2 BvR 2575/07 - Beschl. v. 29. Juli 2010 - 1 BvR 1634/04 -, jeweils zit. nach JURIS m.w.N.).
  • BVerwG, 04.10.2010 - 3 B 17.10

    Anteilsrechte; Aktiengesellschaft; Ausforschungsbeweis; Auswahlermessen; Begriff

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.12.2011 - 4 L 90/10
    Es handelt sich dabei um einen sog. "Ausforschungsbeweisantrag" (vgl. BVerwG, Beschl. v. 6. Januar 2011 - 4 B 51.10 - und v. 4. Oktober 2010 - 3 B 17.10 -, jeweils zit. nach JURIS), der schon im Berufungsverfahren selbst unbeachtlich wäre.
  • BVerwG, 06.01.2011 - 4 B 51.10

    Pflicht zur Zeugenvernehmung in Berufungsinstanz

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.12.2011 - 4 L 90/10
    Es handelt sich dabei um einen sog. "Ausforschungsbeweisantrag" (vgl. BVerwG, Beschl. v. 6. Januar 2011 - 4 B 51.10 - und v. 4. Oktober 2010 - 3 B 17.10 -, jeweils zit. nach JURIS), der schon im Berufungsverfahren selbst unbeachtlich wäre.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.04.2010 - 4 L 215/09

    Zulassungsgründe der Berufung; fehlende Grundstücksbeitragspflicht wegen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.12.2011 - 4 L 90/10
    Um die entscheidungserhebliche Abweichung darzulegen, ist es erforderlich, einen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts tragenden abstrakten, aber inhaltlich bestimmten Rechts- oder Tatsachensatz aufzuzeigen, der zu einem ebensolchen Satz in der angefochtenen Entscheidung in Widerspruch steht (vgl. dazu OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 24. Februar 2010 - 4 L 215/09 -, zit. nach JURIS).
  • BVerwG, 08.09.2003 - 9 C 1.03

    Abwasserabgabe; Teilabwasserstrom; Lenkungswirkung; Schwellenwert; bewerteter

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.12.2011 - 4 L 90/10
    Darüber hinaus hat das Bundesverwaltungsgericht - wie in dem Urteil vom 20. April 2005 dargelegt - schon mit einem Urteil vom 8. September 2003 (- 9 C 1.03 -, zit. nach JURIS) entschieden, dass zur Ermittlung der "konkreten Abgaberelevanz" des aufgrund einer Investition in seiner Schadstofffracht verminderten Parameters (vorrangig) der wasserrechtliche Erlaubnisbescheid heranzuziehen sei.
  • BVerwG, 15.01.2004 - 9 B 71.03

    Abwasserabgabe; Verrechnung; Schadstofffracht; Konzentrationswert;

  • BVerwG, 18.02.2010 - 7 C 11.09

    Abwasserabgabe, Verrechnung; Schadeinheiten; Schadstoffkonzentration im Abwasser;

  • BVerwG, 26.01.2005 - 9 B 49.04

    Abwasserabgabe; Abgabesatzermäßigung; Bescheidanpassung; Anschluss; zeitliche

  • BVerwG, 25.10.2011 - 7 B 56.11

    Voraussetzungen für ein Entfallen der Abwasserabgabe bei einer Verrechnung mit

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.11.2008 - 7 A 10562/08

    Abwasserabgabenrecht; Verrechnung mit Investitionsaufwendungen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.01.2010 - 9 N 5.08

    Berufungszulassungsverfahren; Bescheidänderung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.04.2009 - 3 M 158/09

    Entziehung der Fahrerlaubnis

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.07.2007 - 4 L 121/07

    Zur Zulassung der Berufung, wenn nach einem Bescheid über Abschlagszahlungen der

  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.05.2012 - 4 L 224/11

    Verrechnung von Abwasserabgaben mit Investitionsaufwendungen für Kläranlage;

    Eine Verrechnung nach § 10 Abs. 3 AbwAG kann dagegen nicht lediglich im Wege einer bloßen Willenserklärung des Abgabenschuldners bewirkt werden; denn die Investitionsaufwendungen begründen keine selbstständige Forderung des Abgabenschuldners gegenüber der Abgabenbehörde, die der Abgabenforderung entgegengehalten werden könnte, um zu einer vereinfachten Erfüllung zu gelangen (so auch BVerwG, Urt. v. 26.06.2008 - BVerwG 7 C 2.08 - OVG LSA, Beschl. v. 19.12.2011 - 4 L 90/10 - OVG NW, Urt. v. 17.03.2010 - 9 A 2550/08 - und kritisch ThürOVG, Urt. v. 17.09.2007 - 4 KO 726/05 - jeweils zit. nach JURIS; Sieder/Zeitler/Dahme/Knopp, WHG/AbwAG, § 10 AbwAG Rdnr. 53; a.M.: Köhler/Meyer, a.a.O., § 10 Rdnr. 34).
  • VG Magdeburg, 25.08.2016 - 8 A 2/16

    Verrechnung der Abwasserabgabe mit Aufwendungen Dritter

    Die Verrechnung erfolgt jedoch nicht im Wege einer bloßen rechtserheblichen Willenserklärung des Abgabeschuldners, sondern es bedarf darüber hinaus auch einer Entscheidung über die Verrechnung durch Verwaltungsakt (OVG LSA, Urteil vom 19.12.2011 - 4 L 90/10, juris, Rn. 15).
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Rechtsprechung
   VG Minden, 16.03.2010 - 4 L 90/10   

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VG Minden, 16.03.2010 - 4 L 90/10 (https://dejure.org/2010,26157)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Vergleichbarkeit der dienstlichen Beurteilung des Inhabers eines höherwertigen Amtes mit der dienstlichen Beurteilung eines Mitbewerbers; Durchschlagen eines Fehlers bei der Besetzung einer ersten Fachleiterstelle auf die Besetzung einer zweiten Fachleiterstelle bei ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.04.2007 - 1 A 1789/06

    Anspruch auf Beförderung eines Sozialamtmannes auf eine ausgeschriebene Stelle

    Auszug aus VG Minden, 16.03.2010 - 4 L 90/10
    vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Urteil vom 16. April 2007 - 1 A 1789/06 -, juris, m.w.N. insbesondere auch zur (ständigen) Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts.

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 16. April 2007, a.a.O. m.w.N.

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